Stellungnahme ACHSE Pflegeassistenzausbildung

Stellungnahme der Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V. zum Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung [alternativ: Pflegehilfeausbildung] (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG [alternativ: Pflegehilfeeinführungsgesetz – PflHilfeEinfG]) vom 17.07.2024

Die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V. begrüßt grundsätzlich den Entwurf des oben genannten Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenz- bzw. Pflegehilfeausbildung.   

Die bundesweite Vereinheitlichung der Pflegeassistenzausbildung ist ein wichtiger und positiver Schritt, um die Qualität der Pflege in ganz Deutschland zu verbessern. Einheitliche Standards sorgen dafür, dass Pflegeassistenzkräfte überall gleich gut ausgebildet sind und Pflegefachkräfte somit entlastet werden. 

Pflege von Menschen mit Seltenen Erkrankungen sichern - Unterstützung durch Pflegeassistenzkräfte ohne Übernahme der medizinischen Behandlungspflege

Die ACHSE fordert die 18-monatige Pflegeassistenzausbildung, die sich auf die grundpflegerische Versorgung beschränkt und nicht die medizinische Behandlungspflege umfasst. Folgender Grund untermauert diese Position: Spezialisierte Pflegeanforderungen: Menschen mit Seltenen Erkrankungen haben oft spezielle und komplexe Pflegeanforderungen. Selbst Pflegefachkräfte sind nicht konsequent vertraut mit der spezifischen medizinischen Behandlungspflege dieser Patientengruppe, wie zum Beispiel bei der analen Irrigation oder Katheterisierungen bei Fehlbildungen im urologischen Bereich. Eine alleinige und selbständige Übernahme dieser Aufgaben durch Pflegeassistenzpersonen wird daher als nicht sinnvoll erachtet. 

Sollte der Gesetzgeber dennoch die medizinische Behandlungspflege in die Ausbildung aufnehmen, muss der §4 Abs.2 PflAssEinfG um folgende Punkte ergänzt werden:

•    Welche Leistungen der medizinischen Behandlungspflege dürfen konkret von Pflegeassistenzkräften ausgeführt werden?
•    Welche haftungsrechtlichen Konsequenzen und Aufsichtspflichten ergeben sich bei der

Delegation von medizinischer Behandlungspflege an Pflegeassistenzkräften für Pflegefachkräfte?
Die ACHSE fordert bei der Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung stets die Stärkung und Unterstützung der Pflegefachkräfte im Blick zu haben, die Patientensicherheit im Fokus zu behalten und somit eine Qualitätsverbesserung der Pflege in Deutschland für alle Patientinnen und Patienten zu erreichen.

Berlin, 30. Juli 2024 
ACHSE e.V. 

Kontakt

Mirjam Mann, LL.M.

Geschäftsführerin
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